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Allgemeine Geschäftsbedingungen                                          Stand: September 2015

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Geschäftsbe-dingungen. Sowohl schriftliche als auch mündliche Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Lieferungs- und Geschäftsbedingungen der Firma Konstrukt-Gebäudetechnik GmbH.

Diese AGB gelten weiterhin für sämtliche Folgeaufträge zwischen den Vertrags-parteien,

auch wenn auf Sie kein Bezug genommen wird.

1. Preise

Mündliche und schriftliche Preisangebote sind auch ohne einem schriftlichen Kostenvoranschlag und der damit verbundenen Auftragsbestätigung verbindlich. Nach Auftragserteilung haben die vereinbarten Preise eine Gültigkeit von drei Monaten. Danach sind wir berechtigt unsere Preise entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen. Im Falle von Preiserhöhungen steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht binnen einer Frist von vier Wochen nach Bekannt-gabe zu. Mangels besonderer Preisvereinbarungen gelten die Preise unserer Preisliste.

 

2. Zahlung

Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware, bzw. nach Rechnungs-datum, ohne Abzug, sofern keine anderen Ziele vereinbart worden sind. Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen ab Auftragserteilung erstrecken, sind wir berechtigt, unsere bis dahin erbrachten Leistungen, abzurechnen und einzufordern.

 

3. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum des Dienstleisters.

 

4. Lieferung

Kontrolle der gelieferten Waren und Dienstleistungen hat sofort nach Erhalt dieser zu erfolgen. Vereinbarte Ausführungszeiten sind unverbindlich. Ansprüche für deren Überschreitungen können nicht geltend gemacht werden. Die Lieferung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, kostenfrei zur üblichen Büroadresse, bzw. per Post, andernfalls erheben wir Anspruch auf Kostenerstattung in Form unseres üblichen Stundensatzes. Unsere Leistungen sind mit Übergabe an den Transporteur, Absendung der Daten im elektronischen Verkehr oder zur Verfügungstellung im Internet erbracht.

 

5. Urheberrecht

Der Auftraggeber garantiert alle Rechte (u.a. Eigentums-, Urheberrecht), an dem für ihn zu realisierenden Projekt, zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch die Geltendmachung solcher Rechte durch Dritte entstehen können, die Haftung.

 

6. Dienstleistung

Die Arbeiten werden unserem Niveau entsprechend auf DIN A Formaten gezeichnet und tragen unser firmeninternes DIN A4 Schriftfeld, in dem auf Wunsch ein Firmenlogo integriert werden kann. Hierfür können Referenz-Zeichnungen eingesehen werden. Die Zeichnungen können jederzeit neu gedruckt oder auch leicht abgeändert neu geliefert werden. Dies ist insbesondere oder meistens nach einer Rücksprache der Fall, bei der uns alle Änderungen und Vorstellungen schriftlich in Anlage oder als Eintragungen in den jeweiligen Plänen angegeben werden können.

Wir werden nur das zeichnen, was Sie uns vorgeben, d.h. Fragen und Probleme, die bei der Eingabe ins CAD System auftauchen können, werden zwar selbständig gelöst, aber nur unter Vorbehalt dessen, dass sich der Auftraggeber nach der Lieferung mit der Planung auseinander-setzt und unsere Leistung unverzüglich auf Übereinstimmung mit den zu Verfügung gestellten Angaben bzw. Daten überprüft. Wir verwenden stets unsere Eigenschaften, wie z.B. Layerbele-gung, Strichstärken, Schriftgrößen, Bemaßungs-Attribute etc., wobei der Maßstab den Inhalt vorgibt, so dass übliche Planungsgegenstände abhängig vom Planungsmaßstab bzw. Verwen-dungszweck eingetragen werden.

 

7. Gewährleistung/Haftung

Auch bei größter Sorgfalt ist es nicht immer möglich alle Wünsche des Planers im CAD System so auszuführen, dass sie sich mit dem Entwurf oder etwaigen Handzeichnungen decken. Maßdifferenzen oder Soll- bzw. DIN-Abweichungen behalten wir uns deshalb vor. Nacharbeitungen bzw. Änderungen werden wie auch Mehrmengen laut Preisliste abgerechnet. Für Rücksprachen können jedoch bis zu zwei Vorabzüge bestellt werden, um evtl. auftretende Fragen und Probleme zu klären.

Für Planungsfehler, gleich welcher Natur übernehmen wir keine Verantwortung. Die Haftung liegt ausschließlich beim Auftraggeber, bzw. dem vorlageberechtigten Planer, da nur dieser für Objektschäden versichert sein kann. Ersatz wird lediglich für die von uns erbrachte Leistung, den Zeichenarbeiten gewährleistet, d.h. bei fehlerhaften Zeichnungen, durch unser Verschulden, werden diese kostenfrei ersetzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen.

Für Folgeschäden und Schäden am Objekt haftet allein der Auftraggeber bzw. die vorlagebe-rechtigte Person, wie z.B. der Architekt oder das Ingenieurbüro. Dieser ist verpflichtet den Gegenstand unserer Tätigkeit in seine Haftpflichtversicherung einzubeziehen und diese im Voraus über unsere Zusammenarbeit in Kenntnis zu setzen.

Grundsätzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

 

8. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Langenfeld.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An dieser Stelle treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.

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